Hinweis: Für die Richtigkeit der hier gemachten Angaben übernehme ich keine Haftung.
Mit der neuen APO 2006 wurde als weiteres neues Leistungsabzeichen das kleine Westernreitabzeichen (WRA IV) eingeführt, welches unter erleichterten Prüfungs- und Zulassungsbedingungen den Einstieg in die Serie der Westernreitabzeichen ermöglichen soll.
Dem Inhaber des kleinen Westernreitabzeichen IV wird sichtbar bestätigt, dass er über ein bestimmtes Maß an Können und Wissen im Westernreiten verfügt. Das Abzeichen stellt eine öffentliche Anerkennung dar und soll zu weiteren Leistungen im Umgang mit Pferden sowie im Westernreiten anspornen.
Zugelassen sind Pferde, die 4-jährig oder älter sind. Die Pferde müssen haftpflichtversichert und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Jugendliche dürfen keine Hengste reiten. In allen Prüfungen muß das gleiche Pferd geritten werden. Ein Pferd darf maximal für zwei Prüflinge eingesetzt werden (Hinweis: Werden hierfür Privatpferde zur Verfügung gestellt, sollte die Haftpflichtversicherung auch das Fremdreiterrisiko mit abdecken.) . Die Zäumung ist unabhängig vom Pferdealter und muß ansonsten den Vorschriften des aktuellen Regelbuches der EWU entsprechen. In allen Disziplinen muß die gleiche Zäumung verwendet werden. Gamaschen sind für die Disziplinen Horsemanship und Gruppenreiten erlaubt.
Für Jugendliche ist das Tragen eines Helmes nach gültiger DIN-Norm EN 1384 Pflicht. Den Erwachsenen wird das Tragen eines Helmes empfohlen.
Der Reiter sollte passende, saubere Westernkleidung tragen. Hierzu gehören ein Westernhut oder eine splittersichere Sturzkappe und Westernstiefel (auch Westernstiefeletten, die über den Fußknöchel reichen), sowie ein langärmeliges Hemd/Bluse, bzw. ein langärmeliger Pullover, sowie eine lange Hose.
Tips zu der Kleiderauswahl:
Blaue Jeans sollte vermieden werden, es sei denn man trägt Westernchaps über der Hose. Unbedingt darauf achten, das die Hose lang genug ist. Hochwasserbeine im Sattel sehen nicht nur sehr unästhetisch aus sondern es werden auch noch leichte Sitzfehler wie Stuhlsitz oder hochgezogene Absätze unvorteilhaft betont. Generell sollten die Kleidungsstücke so gewählt werden, das sie nicht den Eindruck vermitteln, man käme gerade von der Stallarbeit (Zitat: Susanne Haug).
Hinweis:
Es sollte selbstverständlich sein, dass das Pferd und die Ausrüstung bei der Prüfung einen geputzten und gepflegten Eindruck macht. Damit wird auch den Richtern gezeigt, das der Reiter die Prüfung ernst nimmt und sie bestehen will.
Der Lehrgang muss mindestens von einem Trainer C - Westernreiten durchgeführt werden. Es wird empfohlen, einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang in Theorie und Praxis durchzuführen. Der Kursleiter ist dazu angehalten, die reiterlichen Fähigkeiten der Teilnehmer zu überprüfen und ggf. zu verbessern und nur solche Teilnehmer zur Prüfung zuzulassen, die gute Chancen haben sie zu bestehen.
Hinweis: Ich empfehle meinen Kursteilnehmern die Lektüre der obengenannten Literatur bereits vor Beginn des Lehrganges.
Das Westernreitabzeichen wird von je einem FN Richter und einem EWU Richter gemeinsam abgenommen.
Die Prüfung besteht aus mehreren Teilprüfungen mit folgenden Anforderungen:
1. Praktischer Teil
Der praktische Teil umfaßt drei Teilprüfungen:
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Pattern 1Hinweis: Bis zur endgültigen Version sind noch Änderungen möglich.
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Pattern 2Hinweis: Bis zur endgültigen Version sind noch Änderungen möglich.
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Pattern 3Hinweis: Bis zur endgültigen Version sind noch Änderungen möglich.
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Pattern 4Hinweis: Bis zur endgültigen Version sind noch Änderungen möglich.
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Hindernis-Pool für Trailparcours zum WRA IV |
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Pflichthindernisse |
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Überreiten von vier Stangen |
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Rückwärtsrichten |
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Tor |
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Wahlhindernisse |
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Hinweis:
Die Prüfung beginnt nicht erst mit der ersten Aufgabe und endet auch nicht mit der letzten Aufgabe, sondern sie beginnt schon mit dem Betreten der Arena und endet entsprechend auch erst mit dem Verlassen der Arena. D.h. die korrekte Zügelführung und der korrekte Sitz sollte schon vor Betreten der Arena vorbereitet sein und bis zum Verlassen beibehalten werden. Das Pferd oder der Sattel darf während der Prüfung nicht mit den Händen berührt werden (z.B. Loben durch Streicheln, Festhalten am Horn).
In den Einzelprüfungen gehört es zum guten Ton, dass der Reiter vor Beginn der ersten Aufgabe die Richter durch Blickkontakt und leichtem Kopfnicken begrüßt und sich die Erlaubnis zum Start holt. Das Ende der letzten Prüfungsaufgabe zeigt der Reiter ebenfalls mit einem Blickkontakt zum Richter und leichtem Kopfnicken an, bevor er die Arena verläßt.
2. Theoretischer Teil
Der Prüfungsteilnehmer wird in jedem der folgenden Schwerpunktsgebiete mündlich geprüft:
Die erbrachten Leistungen werden mit Noten von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend) bewertet. Bestanden hat, wer in allen Teilprüfungen mindestens die Note ausreichend erhalten hat.
Nach bestandener Prüfung wird dem Teilnehmer eine Urkunde zum bestandenen Westernreitabzeichen Kl. IV ausgehändigt. Nicht bestandene Prüfungen müssen in allen Bereichen wiederholt werden. Dies ist frühestens nach drei Monaten möglich.
Bewertet werden bei dem Reiter in erster Linie:
Ein Galopp auf falscher Hand führt nicht zum Durchfall wenn Reiter versucht hat den Fehler zu korrigieren und ansonsten einen zügelunabhängigen Sitz, einen ausbalancierten Sitz und Kontrolle über das Pferd zeigt.
Leichttraben auf dem falschen Fuß (Gruppenreiten) gilt als gravierender Fehler und führt bei insgesamt schlechter Leistung zum Durchfall.
Ein Sturz vom Pferd aufgrund einer Schreckreaktion des Pferdes führt bei ansonsten guter Leistung und bei zu Ende Reiten der Aufgabe nicht zum Durchfall.
Ein Verreiten im Trail oder Horsemanship (z.B. falscher Weg oder vergessen eines Hindernisses) führt in der jeweiligen Disziplin zu einem Notenabzug um eine halbe Note.
Eine falsche Zügelführung in einer Disziplin führt mindestens zur Note mangelhaft in dieser Disziplin. Die Zügelführung wird bestimmt durch die verwendete Zäumung gemäß den Vorschriften des aktuellen Regelbuches der EWU. (Zweihändige Zügelführung bei Snaffle-Bit und Hackamore und einhändige Zügelführung bei Bit.)