Kleines Reitabzeichen IV (DRA IV)
Voraussetzungen für Reiter und Pferd
Für die Reiterinnen und Reiter, die das Deutsche Reitabzeichen (DRA) Klasse IV ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Voraussetzung ist lediglich der Besitz des Basispasses Pferdekunde. Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus mehreren Teilprüfungen.
Der praktische Teil:
- Sie reiten Lektionen der Dressur Klasse E nach Weisung der Richter entweder einzeln oder/und in der Abteilung. Hilfszügel gemäß den Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 1 und 2, ausgenommen Schlaufzügel (!), dürfen verwendet werden.
- Sie absolvieren eine Stilspringprüfung der Klasse E. Dabei geben Hindernisfehler und Ungehorsam keinen Abzug in der Stilnote. Allerdings führt der dritte Ungehorsam oder der zweite Sturz zum Ausschluss.
- Zusätzlich können Sie sich im Geländereiten prüfen lassen. Dazu müssen Sie einen Geländereitwettbewerb reiten.
Der theoretische Teil:
- Grundkenntnisse in der Reitlehre entsprechend den Anforderungen der Klasse E
- Kenntnisse über die einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und über Verbandsnormen für den Tierschutz
- Kenntnisse über das Verhalten des Reiters im Gelände, Feld, Wald und im Straßenverkehr
Wer hat bestanden?
Sie müssen in jeder Teilprüfung (Dressur, Springen und Theorie) mindestens die Note 5,0 erreichen. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Allerdings muss dann die gesamte Prüfung noch einmal abgelegt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des DRA IV hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz. Erreichen Sie in dieser Prüfung ebenfalls mindestens die Note 5,0, erhalten Sie ein Sonderabzeichen.