Hinweis: Für die Richtigkeit der hier gemachten Angaben übernehme ich keine Haftung.
Die Gelassenheitsprüfung ( GHP) wurde gemeinsam von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. ( FN ) und der Pferdesportzeitschrift Cavallo entwickelt.
In der Gelassenheitsprüfung wird das Pferd im Führen vorgestellt wobei zehn fest vorgegebene Aufgaben absolviert werden müssen. Auf eine sportliche Leistung kommt es dabei nicht an, sondern der Charakter, die Erziehung und das Vertrauen des Pferdes zu seinem Führer wird bewertet. Ein Pferd gilt als gelassen, wenn es während und zwischen der Absolvierung der Aufgaben dem Pferdeführer aufmerksam, aber ruhig und gehorsam mit einer deutlich erkennbaren Bereitschaft zur Mitarbeit folgt. Das Pferd soll mit leicht durchhängendem Zügel oder Führstrick zwanglos, fleißig und aufmerksam neben dem Pferdeführer gehen.
Die Gelassenheitprüfung soll als Motivation zur vertrauensbildende Ausbildung des Pferdes am Boden dienen und bietet hierfür eine entsprechende Erfolgskontrolle bzw. eine Überprüfung des Ausbildungsstandes des Pferdes an. Dokumentiert wird dies durch eine entsprechende Note im GHP-Pass.
Die GHP ist interessant für alle, die Umgang mit Pferden haben und eignet sich für alle Sport- und Freizeitpferde unabhängig von der Reitweise und Stilrichtung.
Teilnehmen an einer GHP kann jeder, sofern er sein Pferd an der Hand sicher beherscht. Es gibt keine Altersbeschränkung und die GHP kann beliebig oft wiederholt werden.
Zugelassen sind 3jährige und ältere Pferde bzw. Ponies aller Rassen und Größen.
Voraussetzung für die Teilnahme eines Pferdes:
Guter Allgemein- und Gesundheitszustand
Ordentliches Erscheinungsbild (geputzt und gepflegt),
Equidenpass mit den vorgeschriebenen Influenzaimpfungen
Ausreichender Versicherungsschutz (Tierhalter-Haftpflichtversicherung) , so dass Sach- und Personenschäden Dritter, die durch das Pferd des Halters verursacht werden, abgedeckt sind.
Jedes Pferd ist pro einzelner Veranstaltung nur einmal startberechtigt.
Es darf jeder teilnehmen, der sein Pferd an der Hand beherrscht und die körperliche und geistige Mindestreife besitzt.
Bei einer GHP-Prüfung sind pro Pferdeführer maximal drei Pferde erlaubt.
Bei nicht ausreichender Einwirkung auf das Pferd können die Richter Pferdeführer und Pferd aus Sicherheitsgründen von der Prüfung ausschließen.
Helm: Das Tragen eines splitter- und bruchsicheren Reithelm (ersatzweise einen Fahrradhelm) mit Drei- oder Vierpunktbefestigung ist für Kinder und Jugendlichen bis zu 14 Jahren ist Pflicht. Älteren Teilnehmern wird das Tragen eines Helmes empfohlen.
Schuhe: Vorgeschrieben sind festes Schuhwerk, wie z.B. robuste Lederschuhe oder Stiefeletten, welche die Füße vor Verletzungen schützen. Empfohlen werden Sicherheitschuhe mit Stahlkappen.
Handschuhe: Handschuhe müssen zum Schutz vor Verletzungen und zur Verbesserung der Griffigkeit getragen werden.
Gerte: Eine Gerte ist bei der GHP nicht zulässig.
Bei Nichteinhaltung dieser Ausrüstungsregeln werden Teilnehmer von der GHP ausgeschlossen. Die Benutzung dieser Ausrüstung wird auch im Training empfohlen.
Zugelassen sind nur Trensenzäumung oder Halfter mit Führstrick. Die Trensenzäumung bzw. die Halfterung muss den Grundsätzen der Unfallverhütung und des Tierschutzes entsprechen. Kandaren sind nicht zulässig. Bei der Trensenzäumung müssen die Zügel aus Sicherheitsgründen offen sein. Die GHP-Richter können Pferde mit unsachgemäßer Ausrüstung von der Prüfung ausschließen. Zum Schutz der Pferdebeine sind Gamaschen, Bandagen und Springglocken erlaubt.
Das Pferd wird im Führen vorgestellt. Es absolviert die zehn Aufgaben in der festgelegten Reihefolge. Um seine Gelssenheit beurteilen zu können, soll der menschliche Einfluss so gering wie möglich gehalten werden. Eine Aufgabe darf maximal dreimal angeführt werden, bevor die nächste begonnen wird. Nach der zweiten nicht absolvierten Aufgabe wird das Paar ausgeschlossen.
Die Hilfe dritter Personen bei der Absolvierung der Prüfungsaufgaben ist nicht erlaubt. Die Höchstzeit für die Bewältigung aller zehn Aufgaben beträgt fünf Minuten.
Bei der ersten Aufgabe "Vortraben an der Hand" wird der äußerliche Zustand der Pferde überprüft. Für Gangpferde gilt statt des Trabens eine entsprechende rassetypische Gangart. Die Richter können lahme oder in schlechter gesundheitlicher Verfassung befindliche Pferde jederzeit von der Teilnahme ausschließen. Ausserdem können sie Paare bei einer Gefährdung von Pferdeführer und /oder Pferd jederzeit ausschließen.
1 = Sehr gut Absolut gelassenes Pferd/ Souveränes Führen ohne jegliche sichtbare Einwirkung
2 = Gut Pferd, das vereinzelt winzige Spannungen zeigt/ korrektes Führen mit kaum sichtbarer Einwirkung
3 = Befriedigend Das Pferd zeigt teilweise Spannungen, ist aber hauptsächlich gehorsam und willig/ Geringe Einwirkung des Pferdeführers sichtbar und erforderlich
4 = Ausreichend Deutliche Spannungen/ Das Pferd ist teilweise widersetzlich/ Mehrfache teilweise energische Einwirkung des Pferdeführers sichtbar und erforderlich
5 = Mangelhaft Das Pferd ist ständig verspannt/ Es erschreckt vor mehreren Aufgaben/ Mehrere Aufgaben werden nicht im ersten Anlauf absolviert
6 = Ungenügend Zwei Aufgaben werden nicht ausgeführt/ Pferd ist dauerhaft widersetzlich