Deutscher Reitpass (DRP)

Einleitung

Durch den Deutschen Reit-Pass wird dokumentiert, dass die Inhaber ein geeignetes Pferd sicher im Gelände unter dem Sattel vorstellen können und auch die hierfür nötigen theoretischen Kenntnisse haben. Der Deutsche Reit-Pass dient dabei folgenden Zielen:

Der Deutsche Reitpass ist Voraussetzung für den Erwerb des Wanderreitabzeichen Stufe 1, Jagdreitabzeichen Stufe 1 und Distanzreitabzeichen Stufe 1 und für die Zulassung zum Trainer C - Reiten/Basissport (alternativ zum Westernreitabzeichen III oder Deutsches Reitabzeichen IV). Mit der neuen APO 2006 wird der Deutschen Reitpass alternativ zum Westernreitabzeichen Bronze als Zulassungsvoraussetzung für den Berittführer anerkannt.

Zulassung

Zugelassen sind Bewerber, die den Basispass Pferdekunde besitzen. Die Pferde müssen mindestens vier Jahre alt sein, pro Pferd sind nicht mehr als zwei Reiter erlaubt.

Vorbereitung und Abnahme

Im Vorfeld der Prüfung wird an einem Vorbereitungslehrgang teilgenommen. Der Lehrgang muß von einem/-r einschlägig erfahrenen Trainer/-in C-Reiten, -Westernreiten, bzw. -Fahren durchgeführt werden.

Prüfungskommission

Der Reitpass wird von mindestens zwei Personen abgenommen, entweder zwei Richter oder ein Richter und ein Prüfer Breitensport.

Ablauf

Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.

1. Praktischer Teil

2. Theoretischer Teil

Prüfungsergebnis

Das Prüfungsergebnis in den beiden Prüfungsteilen lautet jeweils "bestanden" oder "nicht bestanden".

Der Bewerber muss in beiden Prüfungsteilen "bestanden" erreichen.

Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden. Über die eventuelle Anrechnung eines Prüfungsteiles entscheidet die Prüfungskommission.

Nach bestandener Prüfung erhält der Bewerben den Reitpass und das Abzeichen.