Deutscher Reitpass (DRP)
Einleitung
Durch den Deutschen Reit-Pass wird dokumentiert, dass die Inhaber ein geeignetes Pferd sicher im Gelände unter dem Sattel vorstellen können und auch die hierfür nötigen theoretischen Kenntnisse haben. Der Deutsche Reit-Pass dient dabei folgenden Zielen:
- Umweltschutz: richtiges Verhalten der Reiter in Feld und Wald und angepasster Umgang mit Natur um Umwelt
- Tierschutz: gegenüber dem Pferd und auch anderen Tieren in der Natur
- Unfallsicherheit: Reiter sollen mögliche Gefahren kennen und wissen, wie Unfälle zu vermeiden sind
- Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme sollen dabei ebensfalls gefördert werden, z.B. gegenüber anderen Erholungssuchenden, Landwirten, Förstern und Jägern.
Der Deutsche Reitpass ist Voraussetzung für den Erwerb des Wanderreitabzeichen Stufe 1, Jagdreitabzeichen Stufe 1 und Distanzreitabzeichen Stufe 1 und für die Zulassung zum Trainer C - Reiten/Basissport (alternativ zum Westernreitabzeichen III oder Deutsches Reitabzeichen IV). Mit der neuen APO 2006 wird der Deutschen Reitpass alternativ zum Westernreitabzeichen Bronze als Zulassungsvoraussetzung für den Berittführer anerkannt.
Zulassung
Zugelassen sind Bewerber, die den Basispass Pferdekunde besitzen. Die Pferde müssen mindestens vier Jahre alt sein, pro Pferd sind nicht mehr als zwei Reiter erlaubt.
Vorbereitung und Abnahme
Im Vorfeld der Prüfung wird an einem Vorbereitungslehrgang teilgenommen. Der Lehrgang muß von einem/-r einschlägig erfahrenen Trainer/-in C-Reiten, -Westernreiten, bzw. -Fahren durchgeführt werden.
Prüfungskommission
Der Reitpass wird von mindestens zwei Personen abgenommen, entweder zwei Richter oder ein Richter und ein Prüfer Breitensport.
Ablauf
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.
1. Praktischer Teil
- Vorbereiten des Pferdes zum Ausritt (Putzen, Zäumen, Satteln)
- Vormustern des gesattelten und gezäumten Pferdes analog Verfassungsprüfung
- Reiten in allen Gangarten, Kolonnenreiten (nebeneinander, überholen, gegeneinander), Einzelgalopp von Punkt zu Punkt, Wegreiten von der Gruppe
- Überwinden kleiner natürlicher Hindernisse (z.B. Kletterstelle, Wassereinritt), Straßenüberquerung
- auf Wunsch des Bewerbers zusätzlich Springen im Gelände von vier festen Hindernissen (bis zu 80 cm hoch).
- Versorgen der Pferde bei Rast oder Unfall.
2. Theoretischer Teil
- Grundkenntnisse der Reitlehre (Sitz, Hilfen, Gangarten)
- Grundkenntnisse der Pferdehaltung (Pflege, Fütterung, Tränken, Anzeichen von Krankheiten, Giftpflanzen)
- Reiterliches Verhalten und Umweltschutz (Begegnung mit Fußgängern, Rücksicht auf Jagd, Land- und Forstwirtschaft)
- Reiten im Straßenverkehr (Reiten im Verband, Verkehrsregeln)
- Unfallverhütung (z.B. Ausrüstung von Reiter und Pferd, Verladen, Anbinden)
- Erste Hilfe für Reiter und Pferd (Verhalten bei Unfällen und akuten Krankheiten des Pferdes)
- Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften (Tierschutzgesetz, Straßenverkehrsrecht, Reiten in Feld und Wald, Tierhalterhaftung und -versicherung)
Prüfungsergebnis
Das Prüfungsergebnis in den beiden Prüfungsteilen lautet jeweils "bestanden" oder "nicht bestanden".
Der Bewerber muss in beiden Prüfungsteilen "bestanden" erreichen.
Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden. Über die eventuelle Anrechnung eines Prüfungsteiles entscheidet die Prüfungskommission.
Nach bestandener Prüfung erhält der Bewerben den Reitpass und das Abzeichen.